1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der HBZ Matt AG (nachfolgend HBZ Matt genannt) gelten für die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Seminarräumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen und/oder der Bereitstellung und Überlassung von Hotelzimmern. Nachfolgend sind alle Geschlechter gemeint, auch wenn in diesen AGB das generische Maskulinum verwendet wird. Es gelten ausschliesslich die AGB der HBZ Matt. Geschäftsbedingungen des Veranstalters, Vertragspartners oder Hotelgastes (nachfolgend Kunde genannt) werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen zu diesem AGB müssen von den Parteien im Vertrag explizit schriftlich vereinbart werden. Es bleibt der HBZ Matt unbenommen, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die beim Vertragsabschluss gültigen AGB, auch wenn die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt bezogen wird.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und beinhalten die im Leistungszeitpunkt jeweils geltende MWST. Allfällige Preisänderungen zwischen Buchung und Leistungszeitpunkt bleiben vorbehalten und werden dem Kunden mindestens einen Monat vor der vereinbarten Buchung schriftlich mitgeteilt.
3. Vertragsabschluss
Zwischen dem Kunden und der HBZ Matt kommt ein Vertrag zustande, wenn eine Offerte der HBZ Matt durch den Kunden schriftlich rückbestätigt wurde, eine Anfrage des Kunden durch die HBZ Matt schriftlich bestätigt oder über die Website eine Leistung gebucht wurde. Änderungen des Vertragsinhalts sind erst verbindlich, wenn sie durch die HBZ Matt schriftlich bestätigt wurden. Bis spätestens 14 Tage vor Anreise hat der Kunde der HBZ Matt eine Teilnehmerliste mit folgenden Angaben zukommen zu lassen: Vor- und Nachname aller Gäste, Anreisezeit, Allergien oder Menü-Wünsche sowie die Zahlungskonditionen der Gäste (Selbstzahler oder Zahlung durch den Kunden).
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen der HBZ Matt sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, danach ist die HBZ Matt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu erheben. Sind einzelne Leistungen (z.B. Konsumationen, Hotelzimmer, Behandlungen, etc.) von den Mitarbeitenden, Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer des Kunden zu begleichen, hat er dies eigenverantwortlich den betroffenen Personen zu koordinieren und sicherzustellen, ansonsten er für den Gesamtbetrag haftet. Die berechneten Leistungen gelten als vollständig und ordnungsgemäss erbracht, wenn der Kunde innerhalb der Zahlungsfrist keine Beanstandungen meldet. Die HBZ Matt ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist die HBZ Matt berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Zimmer und / oder Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben. Der Kunde haftet der HBZ Matt für einen ihr daraus allfällig entstandenen Schaden.
5. Vertragsrücktritt durch den Kunden (Annullierung und Verschiebung)
Absagen von Veranstaltungen oder Hotelbuchungen müssen möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen, als auch bei "no-shows" bzw. Nichtanreise sowie im Fall verfrühter Abreise. Die Annullierungskosten für gebuchte und bestätigte Leistungen betragen bei einer ganzen Gruppe:
− bis 3 Monate vor Anreise: 25%
− bis 2 Monate vor Anreise: 50%
− bis 1 Monat vor Anreise: 75%
− bis 2 Wochen vor Anreise: 85%
− bis 1 Woche vor Anreise: 100%
Annullierung der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis max. 5 Zimmer) bei einer Gruppenbuchung sind der HBZ Matt AG spätestens 2 Tage vor dem Anreisedatum schriftlich mitzuteilen, ansonsten diese voll berechnet werden. Bei einer Annullierung oder Verschiebung von Einzelbuchungen von Hotelzimmern oder bei einer Verschiebung von Gruppenbuchungen gelten dieselben Gebühren gemäss oben wie für die Annullierung von Gruppenbuchungen.
HBZ Matt AG, Mattstrasse 19, 6103 Schwarzenberg, Telefon 041 499 70 99, info@bzmatt.ch, www.bzmatt.ch
6. Vertragsrücktritt durch die HBZ Matt
Die HBZ Matt ist jederzeit berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, von der HBZ Matt nicht zu vertretende oder beeinflussbare Umstände. In diesen Fällen ist die HBZ Matt auf Wunsch des Kunden bei der Organisation geeigneter Ersatzkapazitäten behilflich. Schadensersatzansprüche gegen der HBZ Matt kann der Kunde in allen genannten Fällen nicht geltend machen.
7. Zimmerbezug & Raumnutzung
Am Anreisetag ist der Bezug der Hotelzimmer ab 15.00 Uhr möglich. Der Check-Out am Abreisetag hat bis um 10.00 Uhr zu erfolgen. Gebuchte Konferenz-, Bankett- und Seminarräumlichkeiten stehen gemäss vertraglicher Vereinbarung zur Verfügung.
8. Mahlzeiten / Mitbringen von Speisen und Getränken
In der gebuchten Leistung enthaltene, jedoch nicht bezogene Mahlzeiten, werden nicht erstattet. Der HBZ Matt steht es frei, bei einer Gruppengrösse unter 15 Personen, eigenständig über die Durchführung der Verpflegung (Tellerservice oder Buffet-Form) zu entscheiden. Abweichungen davon sind im Vertrag festzulegen. Der Kunde, seine Mitarbeitenden, Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer dürfen grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu Veranstaltung oder ins Hotelzimmer mitbringen. Ausnahmen bedürfen die schriftliche Zustimmung der HBZ Matt. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Servicegebühr/Zapfgeld) berechnet. Die HBZ Matt kann bei Bedarf über die Höhe dieser Gebühr angefragt werden.
9. Haftung
Der Kunde haftet für den gesamten Rechnungsbetrag einschliesslich der von seinen Mitarbeitenden, Hilfspersonen und den Veranstaltungsteilnehmern bezogenen Leistungen. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden. Der Kunde haftet für alle Schäden und Verluste, die der HBZ Matt durch ihn, seine Mitarbeitenden, Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Der Nachweis des Verschuldens ist nicht erforderlich. Die HBZ Matt haftet nicht für Diebstahl oder Schäden an Gegenständen, die durch den Kunden, seine Mitarbeitenden, Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer eingebracht werden. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen abgestellten Fahrzeuge, die Garderobe und alle zugänglichen Räume. Die HBZ Matt haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden wie insbesondere entgangener Gewinn, wird wegbedungen. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen der HBZ Matt gänzlich ausgeschlossen.
10. Bankett und Konferenzen
Die HBZ Matt behält sich vor, eigenständig Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Kunden entsprechen und vertretbar sind und im Vertrag nicht explizit etwas anderes festgehalten ist. Eine Unter- und Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges geregelt ist und soweit erforderlich, hat der Kunde allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Kunden selbst anzumelden und abzugelten.
11. Teilnehmerzahl
Der Kunde hat bei Gruppenbuchungen der HBZ Matt die definitive Teilnehmerzahl mindestens 7 Werktage vor dem Anlass mitzuteilen. Ist die effektive Teilnehmerzahl in der Folge kleiner, gilt die angegebene Teilnehmerzahl als Grundlage für die Verrechnung (z.B. von Mahlzeiten, Gedecken, Pausenverpflegung, etc.); ist die effektive Teilnehmerzahl höher, werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. In diesem Fall übernimmt die HBZ Matt keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste. Für die Berechnung/Annullation von gebuchten Hotelzimmer gilt Ziffer 5.
12. Feuerpolizeiliche Regelungen / Dekorationsmaterial / Sicherheitsvorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen der HBZ Matt, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbots etc. sowie die Hausordnung einzuhalten. Vom Kunde eingebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen und bedarf immer der vorgängigen Bewilligung der HBZ Matt.
HBZ Matt AG, Mattstrasse 19, 6103 Schwarzenberg, Telefon 041 499 70 99, info@bzmatt.ch, www.bzmatt.ch
Weiter ist der Kunde dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dem Fassungsvermögen des betreffenden Raumes gemäss der von der HBZ Matt angegebenen Höchstzahl entsprechend. Von der HBZ Matt wird diesbezüglich jegliche Haftung abgelehnt.
13. Datenschutz
In Bezug auf den Datenschutz gelten die Hinweise zum Datenschutz der HBZ Matt (vgl. Website).
14. Technik
Die HBZ Matt verfügt über die neuste Seminartechnik. Für das Funktionieren, Installieren und die Kompatibilität der mitgebrachten Geräte (Laptop etc.) übernimmt jeder Kunde selbst die Verantwortung. Es wird empfohlen, die Technik im Voraus zu testen. Die Beamer verfügen über VGA & HDMI-Anschlüsse.
15. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unzulässig, unwirksam oder sonst aus irgendeinem Grunde nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in gute Treuen zusammenzuwirken, um eine solche Bestimmung durch eine andere, dem damit gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Bestimmung zu ersetzen. Die HBZ Matt behält sich das Recht vor, im Falle von ausstehenden Forderungen des Kunden diese zu Inkassozwecken an Drittparteien zu übertragen.
Mit Abschluss des Buchungsvertrags bestätigt der Kunde, den Inhalt dieser AGB zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben und diese in ihrer Gesamtheit anzuerkennen und einzuhalten.
Wird in diesen AGB Schriftlichkeit verlangt, ist damit auch E-Mail gemeint. Der Kunde hat nachzuweisen, dass eine von ihm an die HBZ Matt gesandte E-Mail von dieser empfangen wurde.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der HBZ Matt sowie die vorliegenden AGB unterstehen Schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss der Normen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Anwendung, Auslegung, Durchführung des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages sowie dieser AGB werden durch die ordentlichen Gerichte des Kantons Luzern entschieden. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Bei Vertragsparteien, welche ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland haben, gilt Luzern als Spezialdomizil im Sinne von Art. 50 Abs. 2 des Bundgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs.
Version 2.0, gültig ab 01.01.2024